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Satzung

Trger der kostation Freiburg ist BUND Regionalverband Sdlicher Oberrhein - Aktion Umweltschutz e.V. mit Sitz in Freiburg. Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 28.06.02 beschlossen.

1 Name, Sitz, Bereich und Geschftsjahr
2 Gemeinntzigkeit und Zweck des Vereins
3 Mittelverwendung
4 Unabhngigkeit
5 Mitglieder des Vereins
6 Organe des Vereins
7 Regionalversammlung
8 Der Vorstand
9 Kreis- und Ortsgruppen
10 Allgemeine Bestimmungen

Satzung des BUND-Regionalverbandes Sdlicher Oberrhein - Aktion Umweltschutz - e.V.

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Name, Sitz, Bereich und Geschftsjahr

  1. Der BUND-Regionalverband Sdlicher Oberrhein - Aktion Umweltschutz - e.V. ist ein eingetragener Verein, mit Sitz in Freiburg im Breisgau.
  2. Der Verein ist zugleich Regionalverband Sdlicher Oberrhein des Landesverbandes Baden-Wrttemberg im Bund fr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).Zur Region gehren der Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und der Ortenaukreis.
  3. Geschftsjahr ist das Kalenderjahr.

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Gemeinntzigkeit und Zweck des Vereins

  1. Der BUND-Regionalverband Sdlicher Oberrhein Aktion Umweltschutz e.V. verfolgt als solcher ausschlielich und unmittelbar gemeinntzige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegnstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos ttig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Zweck des Vereins ist die Frderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Frderung des Umweltschutzes insbesondere durch:
    • die Frderung ressourcenschonenden, umweltvertrglichen Lebens und nachhaltigen Wirtschaftens im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, zum Wohle des Menschen und der Natur,
    • die Frderung des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes und des Schutzes vor radioaktiver Strahlung,
    • die Frderung der Umweltbildung, Umweltpdagogik und Bildung fr Nachhaltigkeit,
    • die Frderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt,
    • die Frderung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherberatung,
    • die Frderung der Kulturlandschaft und der Denkmalpflege,
    • die Bewahrung des Friedens,
    • die Verhinderung der Gefahren, die von einem Mibrauch der Gentechnik ausgehen und
    • die Verhinderung ungezgelten Flchenverbrauchs, schwerpunktmig im Dreyeckland.

  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    • ffentlichkeits- und Medienarbeit des Vereins,
    • aktive Untersttzung und Beratung der Umwelt- und Naturschutzarbeit der BUND-Untergliederungenund BUND-Mitglieder in der Region,
    • Finanzierung und Durchfhrung von Manahmen zur Umweltbildung und der Jugendumweltbildung, insbesondere auch durch die Trgerschaft der BUND-kostation,
    • die Erstellung und Frderung von Verffentlichungen und Untersuchungen auf den Gebieten des Natur- und Umweltschutzes, auch im Internet,
    • die Erarbeitung und die Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Planungen, soweit sie die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berhren, insbesondere auch im Rahmen des 58 BNatSchG,
    • Lobbyarbeit und Mitwirkung an der politischen Willensbildung,
    • die aktive Mitarbeit bei der grenzberschreitenden Zusammenarbeit von Menschen und Umweltorganisationen in Sachen Umwelt- und Naturschutz in der Region,
    • die Frderung des Naturschutzes, insbesondere durch Arten-, Biotop- und Tierschutz sowie durch Landschaftspflegemanahmen in der Region,
    • Umweltberatung fr alle BrgerInnen durch die BUND-Geschftsstelle und die kostation.

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Mittelverwendung

Die Mittel des Vereins drfen nur fr satzungsgeme Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Eine Gewinnausschttung erfolgt nicht. Rcklagen drfen nur zur Erfllung des Satzungszweckes des Vereins nach 58 Nr. 6 und 7 der Abgabenordnung gebildet und verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhltnismig hohe Vergtungen begnstigt werden.

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Unabhngigkeit

Der BUND-Regionalverband Sdlicher Oberrhein - Aktion Umweltschutz - e.V. ist parteipolitisch neutral und berkonfessionell.

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Mitglieder des Vereins

  1. Alle BUND-Mitglieder in der Region Sdlicher Oberrhein sind gleichzeitig Mitglieder des BUND-Regionalverbandes Sdlicher Oberrhein - Aktion Umweltschutz -. e.V.
  2. Mitglieder knnen natrliche und juristische Personen werden.
  3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme ist erfolgt, wenn der Vorstand desBUND-Landesverbands Baden-Wrttemberg e.V. des Bundes fr Umwelt und Naturschutz Deutschland den Antrag nicht innerhalb von zwlf Wochen ab Eingang bei der Geschftsstelle des Landesverbandes ablehnt. Der Antrag einer Person mit Hauptwohnsitz in Baden-Wrttemberg auf Aufnahme als Mitglied in den Bund fr Umwelt und Naturschutz Deutschland gilt zugleich als Aufnahmeantrag in den Landesverband, wenn sie die Mitgliedschaft im Landesverband nicht ausdrcklich ausschliet. Auch ein Eintritt nur in den Landesverband ist mglich.
  4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch den Bund fr Umwelt und Naturschutz Deutschland festgesetzt.Der Landesverband kann fr die Mitglieder, die nicht Mitglieder des Bundesverbandes des Bundes fr Umwelt und Naturschutz Deutschland sind, eine abweichende Regelung treffen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Der Mitgliedsbeitrag wird im voraus zu Beginn eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fllig. Die laufenden Beitrge knnen durch eine einmalige Zahlung eines mit dem Vorstand des BUND-Landesverbands Baden-Wrttemberg e.V. zu vereinbarenden Beitrages abgelst werden. In Hrtefllen kann der Vorstand des BUND-Landesverbands Baden-Wrttemberg e.V. auf schriftlichen Antrag den Beitrag erlassen.
  5. Die Rechte aus der Mitgliedschaft ruhen nach einjhrigem Zahlungsverzug. Mitglieder, die ihrenBeitrag zwei Jahre schuldig bleiben, knnen vom Vorstand aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes ruhen fr die Dauer seines Einsatzes als Zivildienstleistender beim Landesverband oder beim Regionalverband.
  6. Ein Mitglied kann jederzeit schriftlich seinen Austritt erklren. Die Mitgliedschaft endet auerdemdurch Streichung aus der Mitgliederliste, Ausschluss, Tod oder mit Ausnahme der Regelung in 9 Abs. 3 durch Fortzug aus Baden Wrttemberg.
  7. Der Vorstand des BUND-Landesverbands Baden-Wrttemberg e.V. kann Mitglieder, die sich vereinsschdigend verhalten oder die grblich gegen die Ziele des Landesverbandes verstoen, nach vorheriger Anhrung ausschlieen. Das Mitglied kann gegen den Ausschlu binnen eines Monats nach Empfang des Ausschlubescheides schriftlich Beschwerde zur Delegiertenversammlung des BUND-Landesverbands Baden-Wrttemberg e.V. einlegen. Der Vorgang wird auf der nchsten ordentlichen Delegiertenversammlung des BUND-Landesverbands Baden-Wrttemberg e.V. von einem Mitglied des Vorstandes zur Beschlussfassung vorgetragen. Whrend des Beschwerdeverfahrens ruhen die Rechte aus der Mitgliedschaft.

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Organe des Vereins

Organe des BUND Regionalverbandes Sdlicher Oberrhein Aktion Umweltschutz e.V. sind die Regionalversammlung und der Regionalvorstand.

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Regionalversammlung

  1. Zu den Aufgaben der Regionalversammlung gehren u. a. die Wahl des Vorstandes und der Landesdelegierten, die Abberufung des Vorstandes und der Landesdelegierten aus wichtigem Grund, die Wahl von mindestens zwei Kassenprfern/innen, die Entgegennahme der Berichte von Vorstand, des/der Geschftsfhrers/erin und Kassenprfern/innen, die Schlichtung von Streitigkeiten, innerhalb des Vorstandes oder zwischen Vorstand und hauptamtlich Beschftigten und die Entlastung des Vorstandes.
  2. Die Regionalversammlung whlt jeweils auf drei Jahre die Landesdelegierten entsprechend 5 der Landessatzung.
  3. Wiederwahl ist zulssig. Fllt ein Vorstandsmitglied oder ein Landesdelegierter dauerhaft aus, whlt die Regionalversammlung nach.
  4. Die Regionalversammlung wird mit einer Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt durch Ankndigung in der Mitgliederzeitschrift oder durch schriftliche Einladung. Eine Regionalversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Antrge zur Regionalversammlung mssen sptestens zehn Tage vor der Versammlung beim Vorstand vorliegen.
  5. Eine auerordentliche Regionalversammlung ist binnen acht Wochen einzuberufen, wenn es 10% der Mitglieder schriftlich mit Angabe des entsprechenden Grundes sowie einer Beschlussvorlage verlangt oder der Regionalvorstand mit Mehrheit einen entsprechenden Beschluss fasst.
  6. Wahlen erfolgen offen, es sei denn, dass einer der Anwesenden geheime Abstimmungen verlangt. Beschlsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsnderungen knnen nur mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei Satzungsnderungen als Ablehnung gezhlt und bleiben bei den brigen Abstimmungen unbeachtet.
  7. Vorstandsmitglieder haben bei Abstimmungen in der Regionalversammlung volles Stimmrecht.
  8. Das Protokoll ber die Regionalversammlung ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

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Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. einem gleichberechtigten Team von 3 Vorsitzenden mit Alleinvertretungsbefugnis (Vorstand im Sinne des 26 BGB; Geschfte, die den Wert von 10.000 EUR bersteigen, bedrfen der Unterzeichnung durch zwei Vorsitzende)
    2. dem/r Schatzmeister/Schatzmeisterin
    3. bis zu 3 weiteren Mitgliedern (BeisitzerInnen), die direkt von der Regionalversammlung gewhlt werden, darunter, wenn mglich, ein(e) VertreterIn der BUND-Jugend
  2. Fr den Vorstand sind alle BUND-Mitglieder aus der Region whlbar.
  3. Die Amtszeit des Vorstandes betrgt drei Jahre.
  4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, wird in der darauffolgenden Regionalversammlung fr den Rest der Amtszeit nachgewhlt. Der Vorstand hlt seine Sitzungen nach Bedarf ab. Er bestimmt die Art der Einladung zu der Sitzung und den Ort der Sitzung.
  5. Die Vorstandsmitglieder sind unabhngig vom Vertretungsrecht der Vorsitzenden gleichberechtigt bezglich des Einbringens von Beratungspunkten und innerhalb der Abstimmungen. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Er ist bei der Anwesenheit von mindestens drei seiner Mitglieder beschlussfhig. Im brigen bestimmt der Vorstand neben der Regionalversammlung die Schwerpunkte seiner eigenen Arbeit und die des Regionalverbandes. Der Vorstand regelt auerdem die Verbandsttigkeit.

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Kreis- und Ortsgruppen

  1. Der Regionalverband gliedert sich in Kreis- und Ortsgruppen.
  2. Ein Mitglied kann seine Rechte und Pflichten in einer anderen als der Ortsgruppe des Hauptwohnsitzes ausben, wenn der Vorstand der anderen Ortsgruppe zustimmt. Damit erlischt die Zugehrigkeit zur Ortsgruppe des Hauptwohnsitzes. Die Rckkehr ist jederzeit durch schriftliche einseitige Erklrung gegenber dem Vorstand der Ortsgruppe des Hauptwohnsitzes mglich.
  3. Mitglieder, die nicht (mehr) in Baden Wrttemberg wohnen, ben ihre Rechte /Pflichten entweder am Ort ihres letzten Wohnsitzes in Baden Wrttemberg oder in einer Ortsgruppe ihrer Wahl aus.

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Allgemeine Bestimmungen

  1. Fr die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern bedarf es der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit des Vorstandes. Arbeitnehmer des Vereins knnen nicht Mitglieder des Vorstandes oder Kassenprfer sein.
  2. Bei der Auflsung des BUND-Regionalverbandes Sdlicher Oberrhein Aktion Umweltschutz e.V. oder Wegfall steuerbegnstigter Zwecke fllt sein Vermgen an den Landesverband, der es ausschlielich und unmittelbar fr gemeinntzige Zwecke zu verwenden hat. Es soll dann ausschlielich fr Aufgaben und Projekte in der Region Sdlicher Oberrhein verwendet werden. Die Auflsung des BUND-Regionalverbandes Sdlicher Oberrhein Aktion Umweltschutz e.V. kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen auerordentlichen Regionalversammlung mit 3 / 4 Mehrheit beschlossen werden.

Beschlossen von der Regionalversammlung am 28.06.02 in der kostation Freiburg