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Tipps & Beratung

Wespen

Wenn es „Interessenskonflikte“ zwischen Menschen und Wespen gibt, dann können die nachfolgenden Informationen hoffentlich zu einem zukünftig gemeinsamen Leben beitragen. Regionale Wespenbeauftragte und die entsprechenden unteren Naturschutzbehörden der umliegenden Land- und Stadtkreise stehen mit Rat und Tat zur Seite. In unserer Linkliste finden sie Verweise auf interessante Wespenseiten.

Der unten stehende Infotext gliedert sich in folgende inhaltliche Abschnitte:
Wespe auf Bluete

Achtung: Stichverletzungen im Rachenbereich müssen – auch bei Nicht-Allergikern – sofort von einem Arzt begutachtet und behandelt werden! Die Rettungsleitstellen sind bundesweit 24 Stunden unter der Tel. Nr.: 112 zu erreichen.

Hinweis zum Schwarmtrieb der Honigbiene: Der Schwarmtrieb dient dem natürlichen Bestreben der Honigbienen, ihre Staaten durch Teilung zu vermehren. Ausgelöst wird dieser Trieb durch das Stärkerwerden des Bienenvolks im Frühsommer (Mai–Juni) (Quelle:Wikipedia). Falls Sie solch einen Schwarm in einem oder sogar Ihrem Wohngebiet sichtigen, wenden Sie sich an eine(n) Imker(in). Die heimischen Imker freuen sich über jeden neuen Schwarm. Ansprechpartnerin der Ökostation ist die ökologische Imkerin Lena Veller. Sie erreichen Frau Veller unter: 0152 03594681.

Wespenarten

Wespenarten können in staatenbildende und einzellebende (solitäre) Arten unterteilt werden. Bei uns leben insgesamt acht staatenbildende Wespenarten. Diese einjährigen Nester werden nie ein zweites Mal bezogen. Von den heimischen 8 Hornissen- und Wespenarten können lediglich 2 Arten, nämlich die Deutsche Wespe und die Gewöhnliche Wespe lästig werden, da nur diese auch an zuckerhaltige Speisen gehen. Alle anderen Arten sind harmlos und meiden die Nähe des Menschen. In dem "Steckbrief" finden Sie eine tabellarische Übersicht über die heimischen Wespenarten.

Wespenstaaten

Wespenstaaten bestehen aus einer Königin und vielen Arbeiterinnen. Die Versorgung der Brut mit Insekten (Fliegen, Raupen etc.) erfolgt durch die Arbeiterinnen. Im Spätsommer schlüpfen die Männchen (Drohnen) und paaren sich mit den Jungköniginnen. Der alte Staat stirbt dann völlig aus. Nur die befruchteten Jungköniginnen überwintern an geschützten Stellen und gründen im nächsten Frühjahr ein neues Volk.

Nestverteidigung

Nestverteidigung im unmittelbaren Nistbereich ist ein typisches Verhalten der soziallebenden Wespenarten. Die Verteidigungsbereitschaft ist von Art zu Art unterschiedlich. Außerhalb des Nestbereiches ergreifen Wespen in der Regel die Flucht. Die „Deutsche Wespe“ und die „Gewöhnliche Wespe“ können dem Menschen vor allem in den Monaten August bis Oktober durch ihr scharenweises Auftreten und die Vorliebe für Süßigkeiten, aber auch Grillfleisch, lästig werden.

Neststandorte

Für die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe sind ausschließlich dunkle „Höhlen“ als Neststandorte geeignet. Ihre Völker sind sehr individuenreich und langlebig. Die beliebtesten Brutplätze im Wohnbereich sind Dachböden, Rolladenkästen oder sonstige Hohlräume, wie zum Beispiel Mauselöcher.

Rollladenkästen eignen sich aus Wespensicht hervorragend zur Nestanlage. Bei einem beflogenen Nest sollten Sie den Rolladengurtschlitz in der Wohnung mit einem Papp- oder Filzstreifen verkleinern. Als Prophylaxe gegen den Bezug Ihrer Rollladenkästen im nächsten Jahr wäre zu empfehlen, dass die Einflugmöglichkeiten von außen so klein wie möglich gehalten werden.

Vogelnistkästen werden auch von Wespen als Quartier benutzt. Wenn die Einflugschneise der Tiere eine Behinderung bei nicht aufschiebbaren Gartenarbeiten darstellt, vergewissern sie sich, dass die Tiere nur ein Einflugloch haben und verschließen Sie dieses nach Einbruch der Dunkelheit mit einem Pappstreifen. Führen Sie die Arbeiten früh am nächsten Morgen durch. Den Pappstreifen belassen Sie vor dem Einflugloch; die Wespen nagen sich selbst einen Weg ins Freie. Achtung, diese Methode ist bei Hornissen nicht geeignet, da diese auch nachts aktiv sind auf Störungen am Nest sehr aggressiv reagieren.
Dachböden oder Schuppen sind ebenfalls beliebte Neststandorte. Über diese Nester kann man Kästen aus engmaschigem Fliegendraht stülpen. Eine unten angebrachte schlauchförmige Einflugschneise kann nun dorthin platziert werden, wo sich der Ein-Ausflug der Insekten am wenigsten störend auswirkt.

Verhalten in Nestnähe

Freihängende Nester in Gebüschen oder an Holzbalken werden auch von Wespen gebaut und können problemlos toleriert werden. Diese Völker sind individuenarm, kurzlebig und haben weder Interesse an Grillwürstchen noch an Süßigkeiten. Falls freihängende Nester im Extremfall wirklich einmal stören sollten, so kann man diese Nester umsiedeln. Auskunft hierzu erteilen die Unteren Naturschutzbehörden und die Wespenbeauftragten.

Erschütterungen im direkten Nestbereich sollten vermieden werden! Schon bloßes Klopfen an den Rollladenkasten oder Rasenmähen bei einem Erdnest bringen die Tiere in Verteidigungsbereitschaft. Hastige Bewegungen, direktes Anatmen der Insekten, Schlagen nach Wespen sollte vermieden werden. Parfüm können die Tiere im Nestbereich ebenso wie auffällig gemusterte und blumenähnlich bedruckte Kleidung interessieren.

Schutzmassnahmen

Dosengetränke sollten nicht verwendet werden! Kinder sollten süße Getränke grundsätzlich mit Strohhalmen konsumieren. Einflugschneisen der Insekten sollten tabu sein. Falls im Garten und bei einem Erdnest eine Annäherung unumgänglich ist, können Sie ab Einbruch der Dunkelheit, wenn alle Wespen im Nest sind, ein Regenrohr o. ä. senkrecht über dem Einflugloch anbringen und durch Haltestäbe abstützen. Die Tiere akzeptieren den veränderten Ausflugbereich und starten am nächsten Tag zwei Meter über Ihrem Kopf.

Umzäunungen mit einem kleinen Zaun in etwa drei Meter Radius um das Einflugloch bei einem Erdnest sind hilfreich und sorgen für „Entspannung“. Erklären Sie den Hausbewohnern, warum Sie dies tun. Es ist sinnlos, vorhandene Einflugslöcher zu verstopfen. Die Wespen werden einen neuen Ausgang finden.

Fliegendraht eignet sich für die äußeren Fensterrahmen, wenn Wespen in den Küchenbereich eindringen. Die Materialien gibt es kostengünstig in allen Baumärkten und die Anbringung ist auch für Laien problemlos. Mit dieser Lösung, die sich auch für andere Wohnräume anbietet, haben auch Mücken und andere Insekten keine Chance mehr Sie zu belästigen. Veranda- und Balkontüren durch die Wespen eindringen, können durch Vorhänge aus Stoffbändern, Bambusstäbchen, Perlenschnüren usw. wespensicher gemacht werden.

Wespendressur

Wespen lassen sich „dressieren“. Veranstalten sie öfter Grillparties und werden Sie von der Deutschen oder der Gewöhnlichen Wespe belästigt (und nur diese beiden Arten kommen hierfür in Frage), so können Sie einen Wespenfuttertisch an einer abgelegenen Stelle Ihres Grundstückes errichten, worauf sie Grilladenreste oder etwa verdorbenes Obst deponieren. Ein Zaunpfahl mit einem oben angebrachten Brett mit „Wespenfutter“ reicht hier schon, um die nächste Grillfete störungsfreier zu gestalten.

Chemikalien sollten zur Bekämpfung von Wespen nicht verwendet werden.
Die nachtaktiven Hornissen werden oftmals von Lichtquellen angelockt. Schalten Sie dann das Licht aus und ermöglichen Sie den Tieren das selbständige Verlassen des Raumes. Schädlingsbekämpfer sind kostenpflichtig und sollten nur in wirklich dringenden Fällen beauftragt werden. Bitte kontaktieren Sie vorher die Unteren Naturschutzbehörden bzw. die Wespenbeauftragten. Auch die beiden uns lästigen Wespenarten sind nützliche und wichtige Mitglieder des Ökosystems, die z.B. ihre Brut fast ausschließlich mit Insektenlarven füttern - die uns sonst auch plagen würden!

Schutzgesetze

Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, §29 Abs. 1, Ziff. 3, schützt auch Wespen, da es verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Wespennester mit „Hausmitteln“ zu vernichten, ist gefährlich, nützt in der Regel nichts und ist ordnungswidrig bzw. strafbar. Verstöße gegen das Artenschutzrecht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Dies gilt besonders für die Entfernung oder Zerstörung besiedelter Hornissennester. Hornissen sind naturschutzrechtlich besonders geschützt (§10, Abs. 2, Ziffer 10c BNatSchG i.V. §1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)) und friedfertige Tiere, die nur angreifen um ihr Volk bzw. ihr Nest im Umkreis von ca. 4 m zu verteidigen. Nach §42, Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG ist es verboten, Hornissen zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Nester der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Sofern dies in Einzelfällen nicht vermeidbar ist, dürfen besiedelte Hornissennester nur nach Erteilung einer Befreiung durch die Unteren Naturschutzbehörden umgesiedelt oder entfernt werden.
Anfang November, nachdem die Jungköniginnen die Nester verlassen haben und das Volk gestorben ist, kann das leere Hornissennest ohne besondere Erlaubnis entfernt werden.

Stichverletzungen

Stichverletzungen im Rachenbereich müssen – auch bei Nicht-Allergikern – sofort von einem Arzt begutachtet und behandelt werden! Die Rettungsleitstellen sind bundesweit 24 Stunden unter der Telefon-Nummer 112 zu erreichen.

Wespenbeauftragte

Bitte bedenken Sie, dass die ehrenamtlichen Wespenexperten dieser Arbeit in ihrer Freizeit nachgehen. Wenn Sie nicht am Südlichen Oberrhein wohnen, dann wenden sie sich bitte an die Expert*innen ihrer Region. Diese Adressen der regionalen Fachberater*innen für Hornisse- und Wespenfragen (Wespenbeauftragte) erhalten Sie über die jeweligen unteren Naturschutzbeheorden Ihrer Stadt- und Landkreise:
Lotz hygieneservice(Kreise Breisgau-Hochschwarzwald/Freiburg)Tel.: 0761-1377167, Mob.: 0172-7601368, Mail: a.lotz@t-online.de
Schädlingsbekämpfung Bernhard KölblinMob.: 0171-1263418, Mail: b.koelblin@t-online.de

Umsiedlungsfirmen

Zur (kommerziellen) Umsiedlung bzw. Entfernung berechtigte Adressen:

Pro-WespeH.-J. LoyalTel.: 0179/7671992, Mail: pro-wespe@web.de
VespUcciTel.: 07641-9366065, Mail: info@vespucci-gbr.de

Untere Naturschutzbehörden

Untere Naturschutzbehörden der regionalen Stadt- und Landkreisverwaltungen - Untere Naturschutzbehörden UNB):
Stadt Freiburg, Umweltschutzamt0761/201-6101
Landratsamt Emmendingen07641-451-475
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald0761-2187-598
Landratsamt Ortenaukreis0781-805-1314